heise online — 03.02.09 — OLG Frankfurt: Abofallen-Betreiber täuschen Verbraucher vorsätzlich.
Es dürfte interessant werden, zu beobachten, welche Konsequenzen aus dem oben dargestellten Urteil für die strafrechtliche Einordnung von “Abzock”-Angeboten resultieren.



