Gesetz zur Kinderpornographiesperre

Am gest­ri­gen Don­ners­tag ver­ab­schie­dete der Bun­des­tag ein Gesetz zur Bekämp­fung von Kin­der­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen.

Dem vor­aus ging eine inten­sive Dis­kus­sion in den Medien und eine sehr erfolg­rei­che Peti­tion, wel­che sich gegen den Gesetz­ent­wurf rich­tete sowie teil­weise erheb­li­che inner­par­tei­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, ins­be­son­dere in der SPD.

Kri­tik­schwer­punkte stel­len dabei

  • die weit­ge­hende Unge­eig­net­heit der beab­sich­tig­ten Sper­ren hin­sicht­lich der Ver­hin­de­rung des Zugriffs auf Kin­der­por­no­gra­pie über das Inter­net dar, da fak­tisch nur Zufalls­funde ver­mie­den wer­den dürften,
  • die Aus­ge­stal­tung der Umset­zung mit der Ansied­lung beim BKA und einer man­gel­haft aus­ge­stal­te­ten Kon­trolle, die ins­be­son­dere vor dem Hin­ter­grund der Geheim­hal­tung der Sperr­lis­ten es frag­lich erschei­nen lässt, wie denn effek­tiv eine Rechts­be­ein­träch­ti­gung wahr­ge­nom­men und ggf. jus­ti­zia­bel gemacht wer­den soll,
  • aber auch der grund­sätz­li­che Auf­bau einer Infra­struk­tur, die geeig­net ist, bestimmte Zugriffe zu ver­mei­den und deren Ver­wen­dung an Inhalte anknüpft.

Betrach­tet man die­ses vor dem Hin­ter­grund von Arti­kel 5 Abs. 1 und 2 des Grund­ge­set­zes, der Mei­nungs­äu­ße­rungs und Infor­ma­ti­ons­frei­heit und der hohen Bedeu­tung der zen­sur­freien Kom­mu­ni­ka­tion für die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung und auch vor den Äuße­run­gen diver­ser Poli­ti­ker, dass es durch­aus Vor­stell­bar sei, Sper­ren auch bezüg­lich ande­rer Inhalte wie urhe­ber­rechts­wid­ri­ger Inhalte, “Kil­ler­spiele” und auch poli­ti­sche Posi­tio­nen zum Ein­satz zu brin­gen, so erscheint es höchst bedenk­lich, in wel­cher Form die­ses Gesetz durch­ge­winkt wurde. Erschwe­rend kommt hinzu, wor­auf auch im Vor­feld hin­ge­wie­sen wurde, nun­mehr eine Struk­tur geschaf­fen wird, die es auch ermög­licht zivil­recht­lich Sper­ren durch­set­zen zu las­sen, da diese zukünf­tig zumin­dest in einem gewis­sen Rah­men tech­nisch mög­lich sein wer­den, was bis­her für die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­ter nicht zumut­bar war.

Pro­ble­ma­tisch ist nicht unbe­dingt (wenn­gleich ich per­sön­lich zumin­dest unter Erwach­se­nen für eine unein­ge­schränkte, frei­wil­lige Kom­mu­ni­ka­tion ein­trete) sich über die Unter­drü­ckung bestimm­ter Ange­bote Gedan­ken zu machen und dabei auch über Fil­te­run­gen und Zugriffs­hemm­nisse nach­zu­den­ken. Aber wegen der erheb­li­chen Sen­si­bi­li­tät des The­mas und der ggf. mas­si­ven Aus­wir­kun­gen auf unsere Staats­form und Kul­tur erscheint es mir unver­ant­wort­lich, die­ses mal eben mit Mit­teln, deren Nut­zen bezüg­lich des dis­ku­tier­ten The­mas höchst frag­wür­dig ist, durchzudrücken.

Bedenk­lich erscheint auch der Umgang eini­ger Poli­ti­ker mit bestimm­ten The­men. Eine Aus­sage, die in die Rich­tung geht, dass man bei bestimm­ten The­men nicht abwä­gen könne, nament­lich bei Kin­der­por­no­gra­phie, erscheint vor dem Hin­ter­grund des Grund­ge­set­zes, das bes­ten­falls die Men­schen­würde als nicht abwäg­bar kennt (und selbst die­ses dürfte strit­tig sein) und in dem ein eher­ner Grund­satz die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ist, höchst kri­tisch. Eine Minis­te­rin, die sich auch nach wochen­lan­ger Dis­kus­sion noch auf der­ar­ti­gen Stand­punk­ten fin­det, muss sich die Frage gefal­len las­sen, ob sie mit ihrer Poli­tik nicht eine Gefahr für die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung darstelle.

Folgt dann noch eine deut­li­che Mehr­heit der par­la­men­ta­ri­schen Ver­tre­tung die­sen Argu­men­ta­tio­nen und geht über einen mög­li­chen Damm­bruch bezüg­lich Zen­sur ein­fach hin­weg, so brau­chen sich die eta­blier­ten Par­teien mei­nes Erach­tens nicht über Poli­tik­ver­dros­sen­heit zu wun­dern. Denn wieso sollte sich das Volk inter­es­sie­ren für die Poli­tik, wenn diese sich für die deut­lich kom­mu­ni­zier­ten Belange des Vol­kes nicht interessiert?

Wel­chem Inter­esse die­nen unsere Volks­ver­tre­ter? Wie gesagt, es geht nicht not­wen­dig um die Ent­schei­dung im Ergeb­nis, auch wenn ich mir ein ande­res gewünscht hätte, son­dern um den Umgang mit poli­tisch und recht­lich sen­si­blen Berei­chen. Es stellt sich die Frage, wel­che Moti­va­tion treibt unsere Volks­ver­tre­ter an.

Es bleibt nur zu hof­fen, dass der Wäh­ler die Kon­se­quen­zen zie­hen wird. Gemeint ist hier defi­ni­tiv nicht die Nicht­wahl, son­dern das Wäh­len ande­rer poli­ti­scher Grup­pen oder auch das eigene poli­ti­sche enga­gie­ren. Eine Nicht­wahl führt nur zu einer Fort­set­zung des Weges oder zur Anar­chie, wenn lang­fris­tig der Staat nicht mehr von sei­ner Bevöl­ke­rung getra­gen wird. Das sollte unser Ziel nicht sein.

Die Devise kann also nur sein:
Gehen Sie wäh­len, aber weder SPD noch CDU!

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