Herr Güldner, das ist schlimmer als falsch verstandener Kinderschutz

Mat­thias Güld­ner, Frak­ti­ons­chef der Grü­nen in der Bre­mer Bür­ger­schaft, hat sich nach sei­nem Umstrit­te­nen Arti­kel in der Welt nun­mehr im Weser-Kurier ergän­zend geäußert.

Hier­bei for­mu­liert er am Ende des Inter­views, es gehe um die Art und Weise, wie die Men­schen künf­tig vor der Dar­stel­lung von Gewalt, sexu­el­lem Miss­brauch und ande­ren Aus­wüch­sen im Inter­net geschützt wer­den kön­nen. Sowie, es gehe beim Schutz vor Gewalt im Netz also nicht um das Ob, son­dern um das Wie.

Nun Herr Güld­ner, dann muss ich anneh­men, Sie haben auch ande­res als das Inter­net nicht verstanden:

Schutz vor Darstellung

Sie for­dern, die Men­schen soll­ten vor Dar­stel­lun­gen geschützt wer­den. Dass die­ses bezüg­lich bestimm­ter Men­schen und bestimm­ter Dar­stel­lun­gen pas­sie­ren sollte, ist in die­ser Gesell­schaft weit­ge­hend unbe­strit­ten, näm­lich in Bezug auf Kin­der und Jugend­li­che und die Dar­stel­lung von Gewalt, Sexua­li­tät jeweils in gewis­sen Gra­den und ande­rer soge­nann­ter jugend­ge­fäh­den­der Inhalte. Was aber die ande­ren Men­schen angeht, sehe ich Sie defi­ni­tiv im Kon­flikt mit dem Grund­ver­ständ­nis unse­res Grundgesetzes.

Nicht nur, dass eine demo­kra­ti­sche Gesell­schaft, in der idea­ler­weise die Macht nicht nur vom Volke aus­ge­gan­gen sein soll, son­dern auch aus­ge­übt wer­den soll durch Wah­len und poli­ti­sche Betä­ti­gung, freie Kom­mu­ni­ka­tion schon ihrem Selbst­ver­ständ­nis nach för­dern sollte, nein das Grund­ge­setz selbst schreibt die­ses auch noch fest in Arti­kel 5 Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Mei­nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­brei­ten und sich aus all­ge­mein zugäng­li­chen Quel­len unge­hin­dert zu unter­rich­ten. Die Pres­se­frei­heit und die Frei­heit der Bericht­er­stat­tung durch Rund­funk und Film wer­den gewähr­leis­tet. Eine Zen­sur fin­det nicht statt.

Der Bür­ger soll also nicht nur nicht geschützt wer­den vor Dar­stel­lun­gen in all­ge­mein zugäng­li­chen Quel­len, er hat sogar ein Abwer­recht gegen den Staat, der ihm die­ses ver­weh­ren will. (Neben­bei: es geht nicht um die Erstel­lung und das Anbie­ten rechts­wid­ri­ger Inhalte, son­dern um das Recht mich zu infor­mie­ren und wer diese Infor­ma­tio­nen steu­ern soll, näm­lich niemand!)

Ein Poli­ti­ker der mich schüt­zen will, plant nichts ande­res als einen Angriff auf meine durch das Grund­ge­setz ver­brief­ten Rechte und ist damit für mich unwähl­bar! (Und ebenso seine Par­tei, wenn diese hier­auf nicht ange­mes­sen reagiert.)

Schutz vor Gewalt

Des Wei­te­ren reden Sie von Schutz vor Gewalt im Netz. Ich habe Gewalt in wei­ten Defi­ni­tio­nen immer min­des­tens noch als eine Form von phy­si­scher Ein­wir­kung ken­nen gelernt. Alles andere weicht den Begriff zur Unkennt­lich­keit auf.

Hier von Gewalt zu spre­chen ist mei­nes Erach­tens Dem­ago­gie genauso wie vom geis­ti­gen Eigen­tum zu spre­chen, wo Eigen­tum im Rah­men der aktu­el­len Rechts­lage nur an Sachen beste­hen kann, die sich nun ein­mal grund­le­gend anders ver­hal­ten als Informationen.

Wenn Sie etwas sagen möch­ten, so nen­nen Sie es doch auch bitte beim Namen, so dass eine Aus­ein­an­der­set­zung hier­über mög­lich ist.

Die­ses mal übri­gens dürfte ein beru­fen auf Pro­vo­ka­tion oder unbe­dachte Äuße­rung fehl gehen. Seit dem Arti­kel in der Welt ist eini­ges Was­ser die Weser hin­un­ter geflos­sen und ist deut­lich gewor­den, dass die poli­ti­sche Dis­kus­sion mit etwas mehr Fin­ger­spit­zen­ge­fühl geführt wer­den sollte.

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One Response to Herr Güldner, das ist schlimmer als falsch verstandener Kinderschutz

  1. miethjzd says:

    “Wer die Frei­heit auf­gibt um Sicher­heit zu gewin­nen, der wird am Ende bei­des verlieren.” — Benjamin Franklin

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