@Fediverse


@malteengeler kommt IMHO auf den Inhalt des Vertrages an.
Ist Vertragsgegenstand die Überlassung der Hardware, würde ich sagen: nein
Ist eine Prozessierung von Daten Gegenstand des Vertrages, wohl bei einem V-Server anzunehmen, ist Gegenstand eine Datenverarbeitung. Die dürfte regelmäßig auch pbD umfassen und dann liegt eine Auftragsverarbeitung vor.